Geschichte des Leibniz-Instituts für Angewandte Geophysik
April 2009
Umstrukturierung und Profilschärfung des Instituts
Mit dem Beschluss seines Kuratoriums vom 12.3.2009 wird die Umstrukturierung und Profilschärfung des Instituts am 1.4.2009 wirksam. Die Sektionen tragen nun die folgende Benennung:
Sektion S1: Seismik und Potenzialverfahren
Sektion S2: Geoelektrik und Elektromagnetik
Sektion S3: Geochronologie und Isotopenhydrologie
Sektion S4: Geothermik und Informationssysteme
Sektion S5: Gesteinsphysik und Bohrlochgeophysik
Die thematisch ausgerichteten Forschungsschwerpunkt des Instituts sind:
Grundwassersysteme - Hydrogeophysik
Geothermische Energie
Terrestrische Sedimentsysteme
Januar 2009
Institut geht mit neuem Namen und neuem Profil ins World Wide Web
Das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik geht mit einem neu gestalteten Web-Auftritt ins World Wide Web. Der CMS gestützte Web-Auftritt wurde über Monate vorbereitet, er zeigt das Institut in seinem neuen Profil.
Dezember 2008
Umbenennung in Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik
Der Landtag des Landes Niedersachsen beschließt am 9. Dezember 2008 das „Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben“ als „Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik“ fortzuführen. Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und anderer Gesetze am 11. Dezember 2008 wird die Änderung wirksam.
Das Institut trägt von nun an den neuen Namen:
"Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik"
Mit diesem Namen werden die Neuorientierung und die Profilschärfung des Instituts sichtbar, die mit der Evaluierung des Instituts im Jahr 2004 initiiert worden waren. Gleichzeitig wird die Einbindung in die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., kurz "Leibniz-Gemeinschaft" deutlich.
Februar 2008
Professor Dr. Ugur Yaramanci übernimmt die Institutsleitung
Mit dem 1. Februar 2008 übernimmt Prof. Dr. Ugur Yaramanci die Stelle des Direktors des Instituts für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben (GGA-Institut) in Hannover. Er tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel an, der am 31. Juli 2007 zum Präsidenten der BGR ernannt worden ist. Zwischenzeitlich war das Institut kommissarisch von Prof. Dr. Manfred Frechen geleitet worden.
Januar 2006
GGA-Institut hat erste Evaluierung mit gutem Erfolg bestanden
Der Ausschuss für Forschungsförderung der BLK beschließt am 31. Januar 2006 die Fortsetzung der Förderung des GGA-Instituts. Damit ist die erstmalige Evaluierung des Instituts erfolgreich abgeschlossen worden. Das Institut beginnt unverzüglich mit der Umsetzung der Förderempfehlungen.
Dezember 2004
Evaluierung des GGA-Instituts durch Senatsausschuss Evaluierung der WGL
Das GGA-Institut unterzieht sich im Jahr 2004 einer umfassenden Evaluierung durch den Senatsausschuss Evaluierung der WGL (SAE). Bereits beim abschließenden Besuch der Evaluierungskommission wird bekannt, dass dem Institut wohl bestätigt werden kann, es sei auf einem guten Wege. Das positive Evaluierungsergebnis wird am 24.11.2005 von der SAE abschließend festgestellt. In der Folge wird die Weiterförderung des Instituts vom Ausschuss für Forschungsförderung der BLK am 31. Januar 2006 beschlossen. Das GGA-Institut hat seine erste Evaluierung mit gutem Erfolg bestanden.
Juli 2001
Professor Dr. Hans-Joachim Kümpel wird erster Direktor des neuen GGA-Instituts
Am 26. Juli 2001 wird Prof. Dr. Hans-Joachim Kümpel als Direktor des Instituts für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben von der Niedersächsischen Ministerin für Wirtschaft, Technik und Verkehr, Frau Dr. Knorre, in das Amt eingeführt.
Juli 2001
Professor Dr. Hans-Jürgen Dürbaum, ehem. kommissarischer Direktor des Instituts, mit Verdienstkreuz geehrt
Von der Institutsgründung bis zur Übernahme der Leitung durch Prof. Dr. Kümpel hat Prof. Dr. Hans-Jürgen Dürbaum das Institut als kommissarischer Direktor geführt. Am 26. Juli 2001 wird ihm von der Niedersächsischen Ministerin für Wirtschaft, Technik und Verkehr, Frau Dr. Knorre, das Verdienstkreuz erster Klasse des Niedersächsischen Verdienstordens überreicht.
Januar 2000
Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben mit Sitz in Hannover nimmt seine Arbeit auf
Unter der Leitung des kommissarischen Direktors, Prof. Dr. Hans-Jürgen Dürbaum, nimmt das Institut am 26. Januar 2000 offiziell seine Arbeit auf. Angestellte und Beamte der Abteilung N 1 des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung werden in das neue Institut übergeleitet.
Dezember 1999
Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben wird gegründet
Der Niedersächsische Landtag verabschiedet am 16. Dezember 1999 das Gesetz über die Gründung des "Instituts für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben". In diesem Gesetz sind Name, Sitz, Aufgaben und Rechtsform des Instituts geregelt.
November 1998
Bund-Länderkonferenz befürwortet Institutsgründung
Die sogenannten Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben werden als Abteilung N 1 im Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung durchgeführt. Die als Gemeinschaftsaufgaben für alle Bundesländer durchgeführten Aufgaben umfassen neben der Geophysik auch die Fachbereiche Geologie der Kohlenwasserstoffe, Geochemie und Altersdatierung. Im Anschluss an eine Evaluierung dieser Aufgaben durch den Wissenschaftsrat empfiehlt dieser der Bund-Länderkonferenz für Bildungsplanung und Forschungsförderung am 16. November 1998 ein Konzept für ein eigenständiges Institut für Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben, das überwiegend auf dem Gebiet der Geophysik liegende Forschungsgebiete ausweist.
Januar 1977
Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben werden als "Blaue Liste"-Einrichtung gefördert
Institute der „Blauen Liste“ werden ab 1. Januar 1977 unter den Bedingungen des Artikels 91b des Grundgesetzes durch Bund und Länder gemeinsam gefördert. 1977 veröffentlichten Bund und Länder eine Liste von 46 Einrichtungen, darunter die Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben im Niedersächsischen Landesamt für Bodenforschung, auf blauem Papier, die „Blaue Liste“.
März 1949
Königsteiner Staatsabkommen - Finanzierung für die „Geowissenschaftlichen Gemeinschaftsaufgaben“ wird geregelt
Das Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen vom 31. März 1949, kurz: Königsteiner Abkommen, regelt die Finanzierung von Forschungseinrichtungen mit überregionaler Bedeutung durch Bund und Länder. Die Gemeinschaftsaufgaben auf dem Gebiet der Geologie werden entsprechend nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ finanziert.
Juni 1948
Höchster Vereinbarungen - „Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben“ werden gegründet
Die Leiter der Geologischen Landesämter der jungen Bundesrepublik Deutschland erkennen die Notwendigkeit, besonders aufwändige Aufgaben zentral zu organisieren. Zwischen den Ländern und der Verwaltung für Wirtschaft werden am 1. Juni 1948 die Höchster Vereinbarungen zur Lösung verschiedener Gemeinschaftsaufgaben auf dem Gebiet der Geologie getroffen.




